Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist ein „Zwitter“

Steuerlich ist er einem Angestellten gleichgestellt, sozialversicherungsrechtlich aber ein Selbstständiger. Diese Sonderstellung ermöglicht vielfältige Gestaltungsspielräume, beinhaltet aber auch spezielle Risiken für den Unternehmer und auch für das Unternehmen.

Kennen Sie diese Besonderheiten und wurden diese berücksichtigt?

Beispiel Dienstvertrag:
Der Dienst- bzw. Anstellungsvertrag verbindet den Geschäftsführer/Vorstand mit seinem Unternehmen. Bei dieser Vertragsgestaltung wird nach unseren Erfahrungen fast immer ein Standardvertrag verwendet. Durch Optimierung – idealerweise in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt – lassen sich viele private Ausgaben des GGFs in Betriebsausgaben transformieren.

geschäftsführermodell beispiel